Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Hausverwaltung

 

Als erfahrene Hausverwaltung stehen wir Ihnen mit einem umfassenden Leistungsportfolio zur Seite, das exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietverwaltung oder gewerbliche Immobilien – bei uns erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern und steigern. Entdecken Sie unsere vielfältigen Dienstleistungen und vertrauen Sie auf eine Verwaltung, die sich durch Transparenz, Fachkompetenz und Engagement auszeichnet.

 




Immobilienverwaltung


Mieterwaltung


WEG-Verwaltung



Beratung


Immobilienmakler


Hausmeisterdienstleistungen



Treppenhausreinigung


Wohnungsvermittlung


Winterdienst



Sie suchen nach einer anderen Dienstleitung? Sprechen Sie uns gerne an, wir werden Ihr Anliegen prüfen und Ihnen ein Angebot erstellen.
Gerne können Sie uns auch für ein individuelles Angebot kontaktieren.




Mögliche Aufgaben in der Immobilienverwaltung


 

  • Erstellung der jährlichen Gesamtkostenabrechnung, Einzelkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Budget und Wirtschaftsplanung / Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer
  • Erstellung und Einführung einer Hausordnung
  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
  • Vermittlung der Eigentumswohnung an einen neuen Besitzer
  • andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
  • andere technische Aufgaben

 




Immobilienverwaltung

Unsere Aufgaben als Immobilienverwalter werden vom Besitzer der Wohnung oder des Wohnkomplexes definiert. Sie umfassen die Betreuung von Mietern oder Wohnungseigentümern, aber auch die Übernahme von Reparaturen und die Organisation von Reinigungsarbeiten. Wir als Ihr Verwalter sind für die Mieter und die Eigentümergemeinschaft Ansprechpartner bei Problemen und übernehmen auch die Erstellung von Abrechnungen oder die Organisation von Mieter- und Eigentümerversammlungen.


WEG-Verwaltung

Zu unseren Aufgaben als Immobilienverwalter in einer Eigentümergemeinschaft gehört beispielsweise die Organisation der Garten- und Anlagenpflege sowie die Reinigung von Kellern und Fluren, wenn die Eigentümer entschieden haben, dass sie diese Aufgaben nicht selbst übernehmen möchten. Wir werden aber auch in der Verwaltung tätig. So führen wir auch WEG-Versammlungen durch, protokolliert die Versammlungen und überwachen, dass gemeinsam entschiedene Vorgaben eingehalten werden. Dies kann die Gestaltung der Balkone und Außenanlagen betreffen, denn für die Bepflanzung können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss einheitliche Richtlinien festlegen. Letztlich bestimmt die Eigentümergemeinschaft, welche Aufgaben wir als Verwaltung übernehmen sollen. Diese Aufgaben werden per Mehrheitsbeschluss festgelegt und in einem Vertrag dokumentiert.


Mieterverwaltung

Der Eigentümer von einem vermieteten Wohnkomplex kann uns als Verwalter auch Aufgaben aus dem rechtlichen Bereich übertragen. Dazu kann gehören, dass wir führ Sie Mietverträge erstellen und die Vermietung von leerstehenden Wohnungen übernehmen. Dazu gehört die Begehung, mitunter aber auch die Auswahl des Mieters.
Möchte ein Mieter ausziehen, wird ein Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag notwendig, wenn die Kündigungsfristen in beiderseitigem Einverständnis nicht eingehalten werden sollen. Zu unseren Aufgaben als Immobilienverwalter kann es aber auch gehören, einen Energieausweis für eine Mietwohnung zu beschaffen und bei Bedarf an den Mieter und den Eigentümer auszuhändigen aber auch neu erstellen zu lassen.


 
 
 
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