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Unsere Aufgaben als Immobilienverwalter werden vom Besitzer der Wohnung oder des Wohnkomplexes definiert. Sie umfassen die Betreuung von Mietern oder Wohnungseigentümern, aber auch die Übernahme von Reparaturen und die Organisation von Reinigungsarbeiten. Wir als Ihr Verwalter sind für die Mieter und die Eigentümergemeinschaft Ansprechpartner bei Problemen und übernehmen auch die Erstellung von Abrechnungen oder die Organisation von Mieter- und Eigentümerversammlungen.
Zu unseren Aufgaben als Immobilienverwalter in einer Eigentümergemeinschaft gehört beispielsweise die Organisation der Garten- und Anlagenpflege sowie die Reinigung von Kellern und Fluren, wenn die Eigentümer entschieden haben, dass sie diese Aufgaben nicht selbst übernehmen möchten. Wir werden aber auch in der Verwaltung tätig. So führen wir auch WEG-Versammlungen durch, protokolliert die Versammlungen und überwachen, dass gemeinsam entschiedene Vorgaben eingehalten werden. Dies kann die Gestaltung der Balkone und Außenanlagen betreffen, denn für die Bepflanzung können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss einheitliche Richtlinien festlegen. Letztlich bestimmt die Eigentümergemeinschaft, welche Aufgaben wir als Verwaltung übernehmen sollen. Diese Aufgaben werden per Mehrheitsbeschluss festgelegt und in einem Vertrag dokumentiert.
Der Eigentümer von einem vermieteten Wohnkomplex kann uns als Verwalter auch Aufgaben aus dem rechtlichen Bereich übertragen. Dazu kann gehören, dass wir führ Sie Mietverträge erstellen und die Vermietung von leerstehenden Wohnungen übernehmen. Dazu gehört die Begehung, mitunter aber auch die Auswahl des Mieters.
Möchte ein Mieter ausziehen, wird ein Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag notwendig, wenn die Kündigungsfristen in beiderseitigem Einverständnis nicht eingehalten werden sollen. Zu unseren Aufgaben als Immobilienverwalter kann es aber auch gehören, einen Energieausweis für eine Mietwohnung zu beschaffen und bei Bedarf an den Mieter und den Eigentümer auszuhändigen aber auch neu erstellen zu lassen.